Wenn dann in der Folge beachtliche Schäden entstehen, kommt der Anleger nur sehr schwer zu seinem Recht. Private Investoren müssen nach der geltenden Rechtslage zwar das Risiko des Kapitalmarkts tragen, nicht aber das Risiko der Fehlinformation. Da das Aktienrecht aus den dreißiger Jahren des vergangenen Jahrhunderts stammt, als es noch nicht viele private Aktionäre gegeben hat, ist die entsprechende Rechtslage in Österreich noch immer minderheitenfeindlich. Das ist auch ein Grund dafür, dass der Aktienerwerb für Privatanleger noch nicht sonderlich attraktiv ist. Shareholder Value ein Fremdwort? Während sich Unternehmen in anderen Staaten längst daran orientieren, welchen Wert ein Unternehmen für die Anleger (=Shareholder) hat, ist der Shareholder Value hierzulande noch größtenteils ein Fremdwort. Dem heimischen Aktienmarkt mangelt es vor allem an der Information der Aktionäre. Das Bewusstsein, dass die Informationspflicht eine Bringschuld des Emittenten ist, der über Prospekte, Berichte oder sonstige Publikationen die Anleger informieren muss, ist noch wenig ausgeprägt. Gravierende Lücken bestehen insbesondere bei der Überwachung und der Durchsetzung dieser Informationspflicht. Derzeit wacht bloß die Bundeswertpapieraufsicht (BWA) über die Durchsetzung. Bundes-Wertpapieraufsicht Die Bundes-Wertpapieraufsicht besteht seit 1. Mai 1997 und hat den gesetzlichen Auftrag, für die Ordnungsmäßigkeit und Fairness des Handels mit Wertpapieren am österreichischen Finanzplatz zu sorgen. Sie überprüft und überwacht die Marktteilnehmer (Kreditinstitute, Emittenten, Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Börse) und erteilt Konzessionen an Wertpapierdienstleistungsunternehmen. Ohne eine solche Konzession darf seit 1.1.1999 kein Wertpapierdienstleistungsunternehmen tätig sein. Wichtigstes Ziel ist es, präventiv zu wirken, wobei aber auch die Verfolgung von Gesetzesverletzungen Teil der Prävention ist. Damit soll der Finanzplatz Österreich attraktiv und sicher gemacht und das Vertrauen der Anleger in diesen Markt gestärkt werden. Hat der Anleger aber einmal sein Geld verloren, kann ihm die Bundeswertpapieraufsicht freilich auch nicht mehr weiterhelfen.