Krankenversicherungsbeiträge sind Werbungskosten

Seit 1.1. 2002 sind Beiträge zu einer Krankenversicherung auf Grund einer ausländischen gesetzlichen Versicherungspflicht als Werbungskosten abzugsfähig. Damit hat der Gesetzgeber eine Gleichstellung mit freiwilligen Beiträgen an eine inländische gesetzliche Krankenversicherung hergestellt.