Anspruchszinsen für 2002 – die Frist läuft!

Die Zinsen errechnet sich das Finanzamt dann durch Multiplikation dieses Differenzbetrages mit 3,47% pro Jahr. Damit für Bagatellbeträge keine gesonderte Berechnung durchgeführt werden muss, ist eine Freigrenze von € 50,- vorgesehen. Deshalb bleibt Ihnen – je nach Höhe Ihres Nachzahlungsbetrages – ab 1. Oktober noch einige Zeit, um unter Ausnutzung der Freigrenze keine Anspruchszinsen entrichten zu müssen. Wenn Sie etwa € 20.000,- nachzahlen müssen, dann machen die Zinsen für 26 Tage rund € 50 aus. Damit liegen Sie dann noch innerhalb der Freigrenze (20.000 x 0,0347 = € 694 Zinsen pro Jahr, also etwa € 1,9 pro Tag. € 50,- Freigrenze / 1,9 = 26 Tage Frist). Die Zinsen beginnen also erst am 26. Oktober zu laufen. Falls lediglich ein Nachzahlungsbetrag von € 2.500,- zu entrichten ist, so wären noch sieben Monate – also bis Anfang Mai 2004 – keine Anspruchsszinsen zu entrichten (2.500 x 0,0347 = € 86,75 Zinsen pro Jahr, also etwa € 0,24 pro Tag. € 50,- Freigrenze / 0,24 = 208 Tage Frist). Gutschriftzinsen sind nicht steuerpflichtig Die Anspruchsszinsen sind nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig und kürzen daher auch nicht die Einkommensteuer oder die Körperschaftsteuer. Falls Sie mehr vorausbezahlt haben, als anlässlich der Veranlagung an Einkommen- oder Körperschaftsteuer vorgeschrieben wird, so wird Ihre Gutschrift nach den oben beschriebenen Modalitäten verzinst . Diese Gutschriftzinsen sind nicht steuerpflichtig.