Lohnnebenkosten-Senkung

Dienstgeberbeitrag (DB), dessen Zuschlag (DZ), Unfallversicherungsbeitrag, Arbeitslosenversicherungsbeitrag und der Beitrag zum Insolvenzentgeltsicherungsgesetz (IESG-Beitrag). Arbeitgeber sparen somit rund 10 % des Bruttogehaltes. Die Arbeitslosenversicherungsbeiträge entfallen sogar schon früher: Bei Frauen mit Vollendung des 56., bei Männern mit Vollendung des 58. Lebensjahres. Bei Frauen entfällt zudem der IESG-Beitrag schon vor 60, sobald sie das gerade geltende vorzeitige Pensionsalter, das ja in Stufen von 56,5 auf 60 angehoben wird, erreichen.