Bauernsozialversicherung – neue Grenzen in der Option

Damit wird die Mindestbemessungsgrundlage gravierend reduziert Im Jahr 2006 beträgt diese in der Pensionsversicherung nur mehr € 1.194,30 pro Monat und in der Kranken- und Unfallversicherung € 1.155,29 pro Monat. Im Jahr 2007 folgt eine weitere Verringerung der Mindestbemessungsgrundlage in der Pensionsversicherung. Diese entspricht dann nur mehr der Mindestbemessungsgrundlage im ASVG. Voraussichtlich sind das etwa € 345 im Monat. Die Mindestbemessungsgrundlage in der Kranken- und Unfallversicherung wird weiterhin ca. € 1.170 pro Monat betragen. Große Option ohne Angabe von Gründen widerrufen Seit 1.1. 2001 kann ein Betriebsführer ja beantragen, dass als Beitragsgrundlage für die bäuerliche Sozialversicherung anstelle des vom Einheitswert abgeleiteten Versicherungswertes die im Einkommensteuerbescheid ausgewiesenen Einkünfte heranzuziehen sind (Beitragsgrundlagenoption oder „große Option“). Landwirte, die diese große Option ausgeübt haben und sehr geringe Gewinne oder Verluste erwirtschaften, würden aufgrund der geringen Beiträge in der Pensionsversicherung auch eine niedrigere Pension bekommen. Daher besteht für sie nun die Möglichkeit, ab 1. 1. 2006 bis 31. 3. 2008 ohne Angabe von Gründen die große Option zu widerrufen. Voraussetzung für diesen Widerruf ist allerdings, dass die große Option vor dem 1. April 2005 beantragt wurde. Nach dem Widerruf werden die Sozialversicherungsbeiträge wieder vom Einheitswert abgeleitet. Aus steuerlicher Sicht müssen vollpauschalierte Landwirte nach dem Widerruf wieder ihren Gewinn nach den Bestimmungen für vollpauschalierte Landwirte ermitteln. Senkung des Durchschnittssatzes auf 39% ab 2006 Für vollpauschalierte Landwirte gilt es zu beachten, dass sie einkommensteuerlich nur dann ihre Einkünfte nach den Bestimmungen der Teilpauschalierung ermitteln dürfen, wenn sie auch in der Sozialversicherung eine Beitragsgrundlagenoption vornehmen. In den letzten Jahren (bis 2005) hat sich in der Beratungspraxis gezeigt, dass für vollpauschalierte Betriebe mit einem Einheitswert zwischen € 36.500 und € 65.500 aufgrund des Durchschnittssatzes von 45% eine Option zur Teilpauschalierung aus steuerlicher Sicht vorteilhaft sein kann. Aufgrund der Senkung des Durchschnittssatzes für alle vollpauschalierten Betriebe auf 39% ab 2006 kann nun für den einen oder anderen Optanten die Rückkehr in die Vollpauschalierung steuerlich wieder interessant werden.