Das Ende der Schnitzelsteuer,

Gesetzesnovellen sind in Österreich sehr kurzlebig. Am 1. Juni 2000 wurde – zur Abgeltung des Ausfalles an Getränkesteuer – die 14 %ige Umsatzsteuer für Restaurationsumsätze eingeführt. Gastwirte und Hoteliers hatten ihre Registrierkassen den geänderten Gegebenheiten anzupassen und die dafür anfallenden Kosten zu tragen. Registrierkassen umstellen Nach nur sieben Monaten bestand abermals Handlungsbedarf. Die Registrierkassen sind wieder auf den Stand vor dem 1. Juni 2000 zurückzuversetzen. Mit 1. 1. 2001 wurde nämlich die 14 %ige Umsatzsteuer für Restaurationsumsätze (sogenannte „Schnitzelsteuer“) wieder abgeschafft. Der Steuersatz beträgt jetzt für Speisen, Milch, Speiseeis und Milchmischgetränke (Kakao, Fruchtmilch) wieder 10 %. Der Steuersatz für Kaffee- und Teegetränke im weiten Sinn (inkl. Zichorienkaffee, Malzkaffee, Kräutertee, Früchtetee etc.) und für sonstige Getränke beträgt 20%. Eine Umstellung der Registrierkassen war bereits ab 15. 12. 2000 zulässig. Ein Hoch der Bürokratie? Beachten Sie, dass bei einer Abgabe von Tee und Kaffee (in engerem Sinne) in fester Form (z.B. Verkauf im Supermarkt) der Umsatzsteuersatz 20 % beträgt, während bei Zichorienkaffee, Malzkaffee, Kräutertee und Früchtetee ein Umsatzsteuersatz von 10 % zur Anwendung kommt. Für Frühstückspensionen, Voll- und Halbpensionsarrangements und für All-Inclusive-Regelungen gilt ab 1. 1. 2001 wieder der Steuersatz von 10 %. Falls nur das Frühstück angeboten wird, kann eine pauschale Aufteilung erfolgen. Danach sind 20 % des Bruttopreises mit einem Umsatzsteuersatz von 20 % und der Rest mit einem Umsatzsteuersatz von 10 % zu versteuern. Die Umsatzsteuer ist sodann „herauszurechnen“. Die Vorsteuerpauschale bei Reisekosten beträgt korrespondierend ab 1. 1. 2001 wieder 10 %. Für Landwirte gilt ab 1. 1. 2001 bei Lieferung (und Eigenverbrauch) von selbsterzeugtem Wein wieder der Steuersatz von 12 %. Mit der Novelle der Novelle ist dem Gesetzgeber jedenfalls eines gelungen: Den Unmut all jener auf sich zu ziehen, die Zeit und Geld verschwendet haben, um sich für sieben Monate auf einen sinnlosen 14 %igen Umsatzsteuersatz einzustellen.