Die e-card – vom Krankenschein zur Chipkarte

Um Missbrauch zu vermeiden, werden die Daten durch eine Zweiwegverschlüsselung gesichert. Ihre Blutgruppe und andere Notfalldaten können also nur von Berechtigten eingesehen werden. Die e-card wird sogar als signaturfähige Chipkarte ausgeliefert. Mit der elektronischen Signatur wird es möglich sein, elektronische Dokumente zu unterzeichnen und damit etwa auch Amtswege von zu Hause aus zu erledigen. Chipkarte spart Geld Mit Einführung der e-card sparen sich alle Unternehmen das Inkasso der Krankenscheingebühr. Statt dessen soll jedes Jahr beim ersten Arztbesuch eine Servicegebühr von € 10 eingehoben werden. Diese Gebühr ist nur von jenen Personen zu bezahlen, die auch bislang die Krankenscheingebühr zu entrichten hatten – also in erster Linie von Versicherten, die im Berufsleben stehen und deren Ehepartnern. Von der Gebühr ausgenommen sind daher Kinder, Pensionisten, Rezeptgebührenbefreite, Ausgleichszulagenbezieher, sowie jene Personengruppen, die bereits jetzt Selbstbehalte in der Höhe von bis zu 20% ihrer Behandlungskosten bezahlen, wie etwa Beamte, Eisenbahner oder Gewerbetreibende. So funktioniert die Chipkarte Die e-card ist als Schlüsselkarte“ definiert. Sie ist also in erster Linie nicht Träger von spezifischen Daten, sondern sperrt den Zugang zu Anwendungen, Dienstleistungen oder Daten für den Karteninhaber selbst oder für berechtigte Dritte auf. Diese „Berechtigten Dritten“ – wie etwa Ihr Hausarzt – benötigen dann einen zweiten „Schlüssel“ in Form einer Berechtigungskarte. In der Anwendung „Krankenscheinersatz“ dient die e-card als Anspruchsnachweis des Patienten gegenüber dem Arzt und ersetzt die heute üblichen Krankenscheinarten aller Sozialversicherungsträger. Auf der e-card werden folgende Daten des Karteninhabers gespeichert:

  • der Name und der akademische Grad
  • das Geburtsdatum
  • das Geschlecht
  • die Versicherungsnummer
  • die Nummer der Karte

Damit die Chipkarte als Krankenscheinersatz auch ohne Online-Verbindung genutzt werden kann, enthält diese zusätzlich noch folgende Daten, welche die Leistungsansprüche der Patienten betreffen:

  • den Nachweis eines bestehenden Versicherungsverhältnisses (Versicherungsträger, Anspruchszeit)
  • die Gebührenbefreiung wegen sozialer Schutzbedürftigkeit
  • Datum und Fachgebiet des Arztes beim Erstbesuch im Quartal in verschlüsselter Form

Überweisungsscheine blieben Überweisungen und Zuweisungen können nur teilweise durch die e-card abgelöst werden, da sie medizinische Angaben wie Diagnosen, Untersuchungen, Behandlungen beinhalten und auf der e-card keine medizinischen Daten gespeichert werden. Deshalb muss auch weiterhin ein Überweisungsschein ausgestellt werden. Vorteile der e-card

  1. Die Versicherten haben einen leichteren Zugang zu ärztlicher Hilfe unter Wahrung ihrer Intimsphäre
  2. Dienstgeber müssen keine Krankenscheine mehr ausstellen und ersparen sich damit Personal- und Bearbeitungskosten
  3. Bei Ärzten reduzieren sich die Fälle fehlender Anspruchsnachweise, da jeder seine e-card ständig bei sich tragen sollte
  4. Die Sozialversicherungsträger ersparen sich die Ausgabe der Krankenscheine „