Künftig können alle in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen Personen Einzahlungen an eine Zukunftsvorsorgeeinrichtung entrichten. Ausgeschlossen sind lediglich Personen, die das 62. Lebensjahr bereits vollendet haben. Für die Einzahlungen steht dann eine Prämie von 10 % zu. Die Höhe der prämienbegünstigten Einzahlungen ist in Anlehnung an die Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung mit € 1.801 pro Jahr begrenzt. Als zusätzliche Begünstigung sind die aus dem Kapital erzielten Kapitalerträge von der Kapitalertragsteuer befreit. Begünstigte Zukunftsvorsorgeeinrichtungen Eine begünstigte Zukunftsvorsorgeeinrichtung muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen: Sie muss zumindest das einbezahlte Kapital zuzüglich der gutgeschriebenen Prämien garantieren, unterliegt besonderen Veranlagungskriterien (mindestens 60 % in Aktien, die an Börsen in EWR-Staaten mit schwacher Börsenkapitalisierung notieren) und darf keine Gewinne ausschütten. Die Prämie steht allerdings nur dann zu, wenn sich der Steuerpflichtige unwiderruflich zu einer mindestens zehnjährigen Kapitalbindung verpflichtet. Innerhalb dieser Frist ist es dem Steuerpflichtigen absolut nicht möglich – auch nicht durch Inkaufnahme einer Prämienrückzahlung oder einer Nachversteuerung – sein Kapital abzuziehen. Verfügungsmöglichkeiten nach Ablauf der Zehnjahresfrist Nach Ablauf der zehnjährigen Frist kann auf folgende Arten über das angesammelte Kapital verfügt werden:
- Herausnahme des Kapitals: In diesem Fall muss die Hälfte der Prämie zurückbezahlt werden. Der gesamte Auszahlungsbetrag wird mit 6 % nachversteuert. Die Kapitalgarantie geht verloren.
- Verwendung als Einmalerlag für eine lebenslange Rente: Diese Rente ist dann zur Gänze einkommensteuerfrei. Die Kapitalgarantie bleibt erhalten.
Umstieg von bisherigen Pensionsvorsorgemodellen auf das neue System Die bisherige Pensionsvorsorgeregelung läuft nach einem Übergangsjahr ab 1. Jänner 2004 aus; bisherige Begünstigungen bleiben auslaufend aufrecht. Im Bereich der Pensionsinvestmentfonds wird in den Jahren 2003 und 2004 ein Umstieg auf die neue Zukunftsvorsorge ermöglicht werden.