Dienstleistungsscheck und Lohnsteuer

Solche Dienstleistungen sind etwa die Reinigung von Wohnung, Wäsche und Geschirr, Gartenarbeiten oder die Beaufsichtigung von Kindern. Befristete Verträge können dabei ohne zahlenmäßige Begrenzung unmittelbar hintereinander abgeschlossen werden. Tätigkeiten, die eine längere Ausbildung erfordern, wie etwa die Alten- und Krankenpflege, sind mit dem Dienstleistungsscheck aber nicht entlohnbar. Auch eine „Mischverwendung“ im Unternehmen und im privaten Haushalt ist nicht zulässig. Mindestlohntarif des Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetzes Der Arbeitgeber muss bei der Ermittlung des Entgelts den Mindestlohntarif des Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetzes berücksichtigen. Entsprechende Infoblätter werden an den Verkaufsstellen des Dienstleistungsschecks (Postämter, Trafiken) zur Verfügung gestellt. Als Sonderzahlung sind dem Arbeitnehmer 25 % des Entgelts zu leisten. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gebührt dem Beschäftigten zusätzlich eine Urlaubsersatzleistung in Höhe von 9,6 % des zustehenden Entgelts zur Abgeltung des aliquot erworbenen und noch nicht verbrauchten Urlaubs. Weiters steht ihm ein Zuschlag von 25 % als Sonderzahlung zu. Übermittlung an die Gebietskrankenkasse Der Arbeitnehmer hat die in jedem Kalendermonat erhaltenen Dienstleistungsschecks an die für ihn zuständige Gebietskrankenkasse zu übermitteln, die ihm dann das Entgelt auf sein Konto oder per Postanweisung ausbezahlt. Ein laufender Lohnsteuerabzug erfolgt nicht. Einkünfte aus Dienstleistungsschecks fallen unter Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, und müssen daher der Einkommensteuer unterzogen werden. Die Gebietskrankenkasse übermittelt bis 31. Jänner des folgenden Jahres einen Lohnzettel an das Finanzamt der Betriebsstätte. Eine Einkommensteuererklärung ist etwa abzugeben, wenn der Dienstleistungsscheckempfänger neben den Einkünften aus den Dienstleistungsschecks noch lohnsteuerpflichtige Einkünfte hat. Beträgt das Einkommen des Arbeitnehmers pro Jahr mehr als € 10.900, folgt eine Einkommensteuernachzahlung. Vorsicht! Sollten Sie an der Ausstellung von Dienstleistungsschecks interessiert sein, sollten Sie uns zuvor jedenfalls kontaktieren. Es bestehen eine Reihe von weiteren Verpflichtungen für den Arbeitgeber, die zu berücksichtigen sind. So hat er etwa die Arbeitsberechtigung des Arbeitnehmers in Österreich zu prüfen.