Dienstzettel für freie Dienstnehmer

Die Pflicht zur Ausstellung eines Dienstzettels besteht bei echten Dienstverhältnissen bereits seit Jahren. In beiden Fällen – freien und echten Dienstnehmern – muss nur dann kein Dienstzettel ausgestellt werden, wenn ein entsprechender Vertrag vorliegt, der alle vorgeschriebenen Punkte eines Dienstzettels beinhaltet oder das Dienstverhältnis nicht länger als 1 Monat besteht. Für freie Dienstnehmer hat ein Dienstzettel folgende Punkte zu enthalten:

  1. Name und Anschrift des Dienstgebers
  2. Name und Anschrift des freien Dienstnehmers
  3. Beginn des freien Dienstverhältnisses
  4. bei freien Dienstverhältnisses auf bestimmte Zeit: das Ende des freien Dienstverhältnisses
  5. Dauer der Kündigungsfrist, Kündigungstermin
  6. vorgesehene Tätigkeit
  7. Entgelt, Fälligkeit des Entgelts

Ist der freie Dienstnehmer für mehr als einen Monat im Ausland eingesetzt, so müssen zusätzlich angeführt werden:

  1. die voraussichtliche Dauer der Auslandstätigkeit
  2. Währung, in der das Entgelt bezahlt ist (wenn nicht Euro)
  3. allenfalls Bedingungen für die Rückführung nach Österreich
  4. allfällige zusätzliche Vergütungen für die Auslandstätigkeit