Die Pflicht zur Ausstellung eines Dienstzettels besteht bei echten Dienstverhältnissen bereits seit Jahren. In beiden Fällen – freien und echten Dienstnehmern – muss nur dann kein Dienstzettel ausgestellt werden, wenn ein entsprechender Vertrag vorliegt, der alle vorgeschriebenen Punkte eines Dienstzettels beinhaltet oder das Dienstverhältnis nicht länger als 1 Monat besteht. Für freie Dienstnehmer hat ein Dienstzettel folgende Punkte zu enthalten:
- Name und Anschrift des Dienstgebers
- Name und Anschrift des freien Dienstnehmers
- Beginn des freien Dienstverhältnisses
- bei freien Dienstverhältnisses auf bestimmte Zeit: das Ende des freien Dienstverhältnisses
- Dauer der Kündigungsfrist, Kündigungstermin
- vorgesehene Tätigkeit
- Entgelt, Fälligkeit des Entgelts
Ist der freie Dienstnehmer für mehr als einen Monat im Ausland eingesetzt, so müssen zusätzlich angeführt werden:
- die voraussichtliche Dauer der Auslandstätigkeit
- Währung, in der das Entgelt bezahlt ist (wenn nicht Euro)
- allenfalls Bedingungen für die Rückführung nach Österreich
- allfällige zusätzliche Vergütungen für die Auslandstätigkeit