E-Finanz zieht Prüfungsschraube an

Die Finanzverwaltung strebt den elektronischen Akt an, der massive Verwaltungsvereinfachung bringen soll. Die durch den Software-Einsatz eingesparten Mitarbeiter-Kapazitäten der Finanzverwaltung sollen dann vermehrt bei Betriebsprüfungen eingesetzt werden. Der Bundesminister für Finanzen hat diesbezüglich bereits mehrfach eine „Aktion Scharf“ angekündigt. Als Unternehmer werden Sie daher in Zukunft wesentlich häufiger von Betriebsprüfungen betroffen sein – auch der bisher mit drei Jahren festgelegte Betriebsprüfungszeitraum wird auf fünf Jahre ausgedehnt. Die neue Software wird aber auch eingesetzt, um schwarze Schafe unter den Unternehmen leichter aufspüren zu können. Risikoanalyseprogramm der Finanzverwaltung Ein Risikoanalyseprogramm der Finanzverwaltung überprüft nun Vollständigkeit, Richtigkeit und Schlüssigkeit der in den Steuererklärungen angegebenen Daten. Es werden eine Vielzahl von Betriebskennzahlen miteinander verknüpft und in Verhältnis zueinander gesetzt. Bei einer Personengesellschaft kann dann etwa die Anzahl der Gesellschafter mit dem Pkw-Aufwand in Relation gesetzt und überprüft werden, ob von der Finanz festgelegte Grenzwerte überschritten werden. Durch die automationsunterstützte Risikoanalyse werden die Steuerpflichtigen in verschiedene Risikogruppen eingeteilt. Je nachdem, in welcher dieser Gruppen man landet, erhöht oder vermindert sich auch die Wahrscheinlichkeit einer Betriebsprüfung. Das Risikoanalyseprogramm führt einen Plausibilitäts-Check durch und filtert jene Unternehmen heraus, deren Rohaufschlag, Sachaufwand, Umsatzrelationen im bisherigen Vergleich und im Vergleich zur Branche „auffällig“ sind. Der richtigen Kontenzuordnung und der Kennzahlenberechnungsbasis kommt somit eine größere Bedeutung denn je zu. Den Unternehmen bringt das zunächst einmal Mehrarbeit und Mehrkosten zur Anpassung des Rechnungswesens Was bedeutet dies nun für Sie als Unternehmer? Damit ein Risikoanalyseprogramm auch „greifen“ kann, ist die Angabe Ihrer exakten Unternehmenstätigkeit und Branchenzugehörigkeit erforderlich. Künftig wird daher mehr denn je eine exakte Zuordnung der Erlöse und Aufwendungen zu so genannten „Kontengruppen“ im laufenden Rechnungswesen erforderlich sein. Denn gerade die Summen dieser Kontengruppen werden in Relation gesetzt und mit den Branchenzahlen verglichen um verdächtige Abweichungen zu erkennen. Eine Steuerprüfung – nun umfangreicher und intensiver denn je zuvor – kann die Folge sein. Die fachkundige und professionelle Führung des laufenden Rechnungswesens unter Aufsicht eines Steuerberaters wird daher in Zukunft wichtiger denn je sein. Das alles ist nicht drückende Zukunftsmusik – sondern bereits Realität und gilt schon für die Abgabe der Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2003. Die Einkommensteuererklärung 2003 hat sich deshalb auch von vier auf acht Seiten verdoppelt. Zusätzlich wurden drei neue Beilagen geschaffen. Die in der Einkommensteuererklärung für 2003 abgefragten Betriebskennzahlen haben sich von bisher 67 auf nun 160 (!) nahezu verdreifacht. Dass die Finanzbehörde diese Kennzahlen nicht ohne Grund abfragt, liegt auf der Hand. Mehrarbeit für Unternehmen und Steuerberater:

  • Die Buchhaltung zur Erstellung der Steuererklärungen 2003 muss nach den neuen Kontengruppen umgearbeitet werden.
  • Branchenschlüssel müssen festgelegt werden.
  • Das laufende Rechnungswesen ist auf die neuen Erfordernisse anzupassen.
  • Der Aufwand für künftige Betriebsprüfungen wird durch die Ausdehnung des Prüfungszeitraums von drei auf fünf Jahre deutlich erhöht.
  • Der Branchenvergleich wird in vielen Fällen nicht zutreffend sein. Jedes Unternehmen hat unterschiedliche Schwerpunkte und eine unterschiedliche Ausstattung, unterschiedliche Kunden und Lieferanten und damit auch eine spezielle Erlös- und Kostenstruktur. Der Vergleich mit dem Durchschnitt wird schon im Vorfeld von Betriebsprüfungen zu einer Vielzahl von Diskussionen der Finanzverwaltung mit dem Steuerberater führen.

Aufpassen: Wenn die Finanzverwaltung immer professionellere Methoden einsetzt und zu einer „Aktion Scharf“ aufruft, sollten Sie auf die langjährige Erfahrung Ihres Steuerberaters vertrauen und kein unnötiges Betriebsprüfungsrisiko eingehen.