Elektronische Übermittlung von Rechnungen

In Österreich gibt es diese Möglichkeit bereits seit Beginn des Jahres 2003. Die praktische Anwendung regelt jetzt auch eine Verordnung des Finanzministers. Echtheit der Herkunft und Unversehrtheit des Inhaltes Neben der Zustimmung des Rechnungsempfängers ist es erforderlich, dass die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhaltes gewährleistet wird. So kann man sich daher an einen Zertifizierungsdienst wenden, um sich für die Versendung von elektronischen Unterschriften entsprechend auszustatten. Im Wesentlichen genügt dafür ein PC mit Internetanschluss sowie ein mehr oder weniger aufwändiges Anmeldungsprozedere bei einem solchen Zertifizierungsdienst. Danach ist die Verwendung einfach zu handhaben, die Abwicklung kann per E-Mail erfolgen. Kompatibilität der Systeme Aber auch eine andere Variante des elektronischen Datenaustausches ist möglich – allerdings sind dafür zusätzliche Systemvoraussetzungen erforderlich. Für den Datenaustausch zwischen Käufer und Verkäufer ist entsprechende Kompatibilität der Systeme notwendig, zudem muss ein zusammenfassendes Dokument in Papierform erstellt werden. Für Klein- und Mittelbetriebe wird daher in aller Regel der Weg zum Zertifizierungsdienst die Türe in Richtung E-Business und elektronische Versendung von Rechnungen öffnen. „Lesbarmachung“ ist zu gewährleisten Weder bei der inhaltlichen Ausgestaltung (Rechnungsmerkmale), noch bei der Aufbewahrungsfrist (diese beträgt nach wie vor grundsätzlich sieben Jahre) gibt es spezielle Vorschriften – bei elektronischen Rechnungen ist daher während der Aufbewahrungsfrist die „Lesbarmachung“ zu gewährleisten. Wenn Sie Ihre Rechnungen künftig gerne elektronisch ausstellen möchten, so stehen wir mit Rat und Tat gerne zur Verfügung.