Energieabgabenvergütung und Kohleabgabegesetz

Die Energieabgabenvergütung soll damit an die Energiesteuerrichtlinie vom Oktober 2003 angepasst werden. Die Vergütung soll von 0,35 % des Nettoproduktionswerts auf 0,5 % angehoben werden. Zudem sollen weitere Energieträger, soweit die Abgaben entrichtet worden sind, in die Vergütung einbezogen werden. Dies betrifft neben den bereits vergütungsberechtigten Energieträgern Gas, elektrische Energie und Kohle auch Heizöle und Flüssiggas.