Forderungsausfall muss nicht sein

Die Frage nach der richtigen Vorgangsweise im Stadium der drohenden Insolvenz des Geschäftspartners kommt aber meistens zu spät, um den Schaden noch einigermaßen begrenzen zu können. Unterbreitet der Geschäftspartner einen Ausgleichsvorschlag, so gilt es in der Regel abzuwägen, ob man mit Zustimmung zum Ausgleichsvorschlag oder im Falle einer Zerschlagung des Unternehmens eine höhere Quote lukrieren kann. Wie zuverlässig sind Ihre Geschäftspartner? Eine entscheidende Senkung des Ausfallsrisikos von Forderungen erreichen Sie durch restriktive Zahlungsbedingungen und die Überprüfung der Zuverlässigkeit und Finanzstärke Ihrer Geschäftspartner. Bedenken Sie, dass die jährliche Insolvenzquote bei knapp 2 % liegt. Die Dunkelziffer potentiell insolventer Unternehmen soll aber bei etwa 20.000 liegen. Man kann davon ausgehen, dass in den nächsten fünf Jahren eine Bereinigung stattfinden und die Insolvenzstatistik emporschnellen wird. Akonto- und Teilzahlungen Versuchen Sie daher die betrieblichen Kapazitäten so auszurichten, dass Sie nicht gezwungen sind, jeden Auftrag anzunehmen. Akontozahlungen bei Auftragsannahme sollten nicht zu gering bemessen sein, bei Produktionsaufträgen und längerfristigen Dienstleistungen sollten Sie auf Teilzahlungen bestehen. Den Wünschen potenzieller Kunden nach längeren Zahlungszielen sollten Sie nur im Ausnahmefall und nach gewissenhafter Prüfung der Bonität entsprechen. Dies gilt insbesondere bei Aufträgen größeren Volumens, deren Ausfall den Bestand des eigenen Unternehmens gefährden könnte. Forderungsausfälle sind zwar selten Alleinauslöser für Unternehmenskrisen, kommen aber häufig verschärfend hinzu. Früherkennung Eine Verlängerung des Zahlungsrhythmuses ist ein treffsicheres Kennzeichen liquiditätsgeplagter Unternehmen. Der Verzicht auf Ausnutzung von Skonti, der Übergang auf Wechselzahlungen, Prolongationswünsche und Veränderungen von Umfang und Rhythmus der Bestellungen oder außergewöhnliche Vermögensdispositionen sind Anzeichen, auf die man den Geschäftspartner mit dem nötigen Feingefühl umgehend ansprechen sollte. Wenn sich dieser nur wiederwillig äußert oder Ausflüchte sucht, sollten Sie keine neuen Zielverkäufe tätigen und auf Barzahlung umstellen. Ansonsten sind Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit gut beraten, auf das Geschäft zu verzichten. Um die alten Verbindlichkeiten dann noch hereinzubringen zählt jeder Tag. Ist nämlich noch kein Insolvenzverfahren eröffnet, so gilt das „Recht des Schnelleren“, das Sie unbedingt in Anspruch nehmen sollten.