Fremdkapitalzinsenabzug bei Beteiligungserwerb durch Kapitalgesellschaften

Diese Neuregelung gilt nicht nur für neue Anteilserwerbe, sondern auch für bereits bestehende Beteiligungsverhältnisse. Dadurch können Kapitalgesellschaften auch für bereits bestehende Kapitalanteile Fremdkapitalzinsen steuerlich in Abzug bringen. Da Gewinnausschüttungen einer Tochter-Kapitalgesellschaft an die Mutter-Kapitalgesellschaft unter die Beteiligungsertragsbefreiung fallen, konnte die Muttergesellschaft bisher Fremdkapitalzinsen für ein Darlehen, das zum Erwerb der Beteiligung an der Tochtergesellschaft aufgenommen wurde, steuerlich nicht in Abzug bringen. Selbst dann nicht, wenn im betreffenden Jahr keine Gewinnausschüttung durchgeführt wurde. Bei inländischen Beteiligungen konnten dagegen aus Vorjahren stammende Fremdkapitalzinsen frühestens im Zeitpunkt einer steuerpflichtigen Veräußerung der Beteiligung in Abzug gebracht werden. Allerdings nur insoweit, als die Zinsaufwendungen die steuerfreien Beteiligungserträge seit dem Zeitpunkt des Anteilserwerbs überstiegen.