Harmonisierung von internem und externem Rechnungswesen

Die am Handelsgesetzbuch (HGB) ausgerichtete Bilanzierungspraxis ist insbesondere vom Gläubigerschutz geprägt, weshalb das externe Rechnungswesen als Informationsbasis für Steuerungs- und Kontrollaufgaben nur ungenügend geeignet ist. Deshalb müssen auch „kalkulatorische“ Zusatzkosten, die im externen Rechnungswesen nicht berücksichtigt werden (wie etwa Eigenkapitalzinsen, Eigenmieten und Unternehmerlöhne) und Kosten, die sich hinsichtlich ihrer Höhe vom externen Rechnungswesen unterscheiden, hinzugerechnet werden. Diese werden in der Kostenrechnung erfasst, in einem eigenen Kontensystem geführt und dann mit den Daten der Finanzbuchhaltung abgestimmt. Durch diese Kosten unterscheiden sich das buchhalterische und das kalkulatorischen Betriebsergebnis. Steuerungs- und Kontrollaufgaben im Unternehmen Fehlt dem Management das Verständnis zur richtigen Interpretation der beiden Erfolgsrechnungen, so kann es seine Steuerungs- und Kontrollaufgaben im Unternehmen nur ungenügend wahrnehmen. Kommen dann noch Abstimmungsprobleme zwischen Buchhaltung und Kostenrechnung oder zwischen dem Buchhalter und dem Controller hinzu, ist das Vertrauen und die Akzeptanz des Berichtswesens gefährdet. Vor diesem Hintergrund ist der Trend zur Annäherung von internem und externem Rechnungswesen (Einkreissystem“) durchaus zu befürworten. Die Umstellungen auf ein Einkreissystem hat in drei Bereichen zu erfolgen:

  • Harmonisierung der Wertansätze: Das externe und das interne Betriebsergebnis sind in Übereinstimmung zu bringen. Dazu sind die Aufwands- und Ertragspositionen sowie die Kosten- und Erlöskategorien aufeinander abzustimmen und verbleibende – unvermeidbare – Unterschiede (etwa bei der Bewertung der Bestände an unfertigen und fertigen Erzeugnissen) in Überleitungsrechnungen transparent zu machen.
  • Harmonisierung der Kosten- und Erlöszuordnungen: Diese zielt auf eine Abstimmung der Kosten- und Erlöszuordnung (etwa im Profit-Center) ab, um steuerungsrelevante Informationen zu erhalten.
  • Harmonisierung des Zeithorizonts: Hier sollen die jahresbezogenen Informationen des externen Rechnungswesens auf die Berichtzyklen des internen Rechnungswesens (etwa Monatsbilanzen und monatsbezogene Gewinn- und Verlustrechnungen) heruntergerechnet werden.

Die Bedeutung einer solchen Harmonisierung des externen und internen Rechnungswesens liegt in der einheitlichen Informationsbasis für das Management. „