Investmentfonds im Privatvermögen – eine komplizierte Materie?

  1. Inländische Investmentfonds Ein inländischer Investmentfonds liegt vor, wenn das Fondsvermögen von einer österreichischen Kapitalanlagegesellschaft verwaltet wird, unabhängig davon, ob der Fonds in in- oder ausländische Wertpapiere veranlagt.
    • Ausschüttende Investmentfonds Diese Investmentfonds schütten die erwirtschafteten Erträge jährlich an die Anteilsinhaber aus. Soweit die ausgeschütteten Erträge dem Kapitalertragsteuerabzug von 25% unterliegen, gelten sie als „endbesteuert“. In der Steuererklärung muss dann also keine Steuer mehr nachgezahlt werden. Andere ausgeschüttete Erträge sind dagegen in der jährlichen Einkommensteuer-Erklärung zu versteuern.
    • Thesaurierende Investmentfonds Thesaurierende Investmentfonds schütten ihre Jahreserträge nicht an die Anteilsinhaber aus, sondern nehmen sie ins nächste Jahr mit. Der Fiskus behandelt die thesaurierten Erträge jedoch als steuerpflichtige Einkünfte. Wie bei den ausschüttenden Fonds tritt für jene Fondserträge, die dem Kapitalertragsteuerabzug unterliegen, Endbesteuerungswirkung ein. Andere müssen wiederum in die Steuererklärung aufgenommen werden.
  2. Ausländische Investmentfonds Ein ausländischer Investmentfonds liegt vor, wenn das Fondsvermögen von einem ausländischen Rechtsträger verwaltet wird. Die Anteilsinhaber ausländischer Fonds müssen die ausgeschütteten Erträge (bei ausschüttenden Fonds) bzw. die ausschüttungsgleichen Erträge (bei thesaurierenden Fonds) stets in der jährlichen Einkommensteuer-Erklärung versteuern. Wenn die Fondserträge dem Kapitalertragsteuerabzug unterliegen, wird diese auf die endgültige Einkommensteuerschuld angerechnet. Soweit Anteile an ausländischen Fonds auf dem Depot eines inländischen Kreditinstitutes verwahrt werden, wird ab 2001 eine jährliche „Sicherungssteuer“ von 2,5% des Kurswertes der Fondsanteile zum Jahresende einbehalten. Die Sicherungssteuer entfällt aber, wenn man dem depotführenden Kreditinstitut nachweist, dass der Besitz der ausländischen Fondsanteile dem Fiskus bekannt ist. Im Fall der ordnungsgemäßen Versteuerung der Erträge aus ausländischen Fonds wird eine eventuell bereits einbehaltene Sicherungssteuer vom Finanzamt wieder gutgeschrieben.

Wenn Sie genau wissen wollen, wie Ihre Investmentfonds besteuert werden, dann stehen wir Ihnen gerne zur Seite, um Licht ins Dunkel dieser schwierigen Materie zu bringen.