Zunächst stellt sich die Frage, ob es sich bei den Stipendiaten, also den Beziehern der Geldleistung, um Dienstnehmer handelt. Zumeist wird vom Geldgeber auf den Inhalt und die Organisation des Forschungsvorhabens kein Einfluss genommen, noch sind die Stipendiaten an eine bestimmte Arbeitszeit oder einen bestimmten Arbeitsort gebunden. Größtenteils besteht auch keine disziplinäre Verantwortlichkeit der Studenten. Im Wesentlichen müssen Stipendiaten lediglich einen Arbeitsplan vorlegen sowie Grundkonzept und Forschungsplan erfüllen. Diese Umstände könnten allenfalls ein Indiz für einen Werkvertrag sein, keinesfalls kann man deshalb auf ein Dienstverhältnis schließen. Auch der Verwaltungsgerichtshof geht erst dann von einem Dienstverhältnis aus, wenn die Einhaltung der Arbeitszeit von jener Stelle kontrolliert wird, die das Stipendium vergibt. Stipendiaten als freie Dienstnehmer? Stipendiaten schulden in der Regel keine Dienstleistungen, weshalb sie in den meisten Fällen auch nicht nach dem ASVG sozialversicherungspflichtig sind. Die meisten Stipendiaten erbringen ihre Dienstleistungen zwar persönlich, allerdings mit ihren eigenen Betriebsmitteln. Stipendiaten können folglich nur in Ausnahmefällen als freie Dienstnehmer angesehen werden. Sozialversicherungspflicht als Neuer Selbständiger? Stipendiaten üben ihre Tätigkeit nicht zur Erzielung eines wirtschaftlichen Erfolgs aus. Sie wollen sich lediglich einem bestimmten Forschungsvorhaben widmen. Auch für den Verwaltungsgerichtshof sind Stipendien Unterhaltsleistungen. Eine Versicherungspflicht als Neuer Selbständiger kommt daher grundsätzlich nicht in Frage. Um eine Sozialversicherungspflicht endgültig auszuschließen, muss also zunächst geprüft werden, an welche Auflagen und Bedingungen die Gewährung eines Stipendiums von der auszahlenden Stelle geknüpft wird. Dann ist zu untersuchen, ob die Merkmale eines Dienstvertrages, eines freien Dienstvertrages oder eines Werkvertrags vorliegen, um sozialversicherungsrechtlich zu einem bindenden Ergebnis zu kommen. Wenn Sie zu diesem Thema Genaueres wissen wollen, stehen wir Ihnen jedenfalls mit Rat und Tat zur Seite.