Anfang Jänner bescherte der Europäische Gerichtshof den Österreichern ein verspätetes Weihnachtsgeschenk. Die ungeliebte Bestimmung, wonach bestimmte Kleinbusse und Kleinlastkraftwagen vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen waren, wurde aus den Schuhen gekippt. Wenn Sie sich also nach dem 15.2.1996 ein solches Fahrzeug gekauft haben, für das Sie keine Vorsteuern geltend machen durften, so stehen Ihre Chancen nicht schlecht, diese jetzt zurückzubekommen. Bereits veranlagt? In welchem Ausmaß die Rückerstattung erfolgt, ist unter anderem davon abhängig, ob jene Jahre, in denen Sie für die Anschaffung des Autos und die Betriebskosten keine Vorsteuern abziehen durften, bereits rechtskräftig veranlagt wurden. Auch eine Betriebsprüfung kann eine Möglichkeit sein, Vorsteuern rückwirkend geltend zu machen. Sollten Sie Ihr Auto in einem Jahr angeschafft haben, das noch nicht rechtskräftig veranlagt wurde, können Sie jedenfalls die Vorsteuern aus der Anschaffung und den Betriebskosten zurückbekommen. In anderen Fällen könnten Sie um die Vorsteuern aus den Betriebskosten umfallen. Jetzt wieder Vorsteuern Der Vorsteuerabzug für die Anschaffung solcher Fahrzeuge und die anfallenden Betriebskosten ist natürlich ab sofort uneingeschränkt möglich. Wenn Sie glauben, dass Ihr Auto davon betroffen ist, so lassen Sie uns eine Rückforderung der Vorsteuern prüfen. Gegebenenfalls werden wir dann die entsprechenden Schritte einleiten.