Konjunkturpaket 2002

Investitionszuwachsprämie Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens werden für die Jahre 2002 und 2003 mit einer Investitionszuwachsprämie von 10% bedacht. Davon ausgenommen sind aber unter anderem Gebäude, PKW und geringwertige Wirtschaftsgüter Der Investitionszuwachs ist durch eine Vergleichsrechnung“ zu ermitteln. Der Durchschnitt der Anschaffungs-/Herstellungskosten der letzten drei Wirtschaftsjahre und der Jahre 2002 bzw. 2003 werden dabei gegenübergestellt. Vorzeitige Abschreibung Zur Ankurbelung der Bauwirtschaft wird die befristete vorzeitige Abschreibung von 7% für die Herstellung von Gebäuden bis zum 31.12.2003, also um ein Jahr, verlängert. Sie steht für Teilherstellungskosten zwischen dem 1.1.2002 und 31.12.2003 zu, wenn mit der Bauausführung nach dem 1.1.2002 begonnen wurde. Innerbetriebliche Weiterbildung Neben dem bestehenden Bildungsfreibetrag für extern zugekaufte Bildungsmaßnahmen werden ab 2003 auch Aufwendungen in innerbetriebliche Aus- und Fortbildungseinrichtungen mit einem Bildungsfreibetrag von 20% der Bildungsaufwendungen gefördert. Die innerbetriebliche Aus- und Fortbildungseinrichtung muss aber nach bestimmten Kriterien – ähnlich einem Teilbetrieb – abgrenzbar sein. Für solche Bildungsaufwendungen wurde von der Regierung aber eine pauschale Höchstgrenze von € 2.000 pro Kalendertag festgesetzt. Verstärkte Forschungsförderung ab 2003 Mit dem Konjunkturbelebungsgesetz 2001 wurde ein Forschungsfreibetrag (FFB) von 10% für alle Forschungsausgaben im Sinne der OECD-Definition, zusätzlich zum bestehenden Freibetrag von 25% eingeführt. Dieser FFB wird nun von 10% auf 15% angehoben. Alternativ dazu kann auch eine Forschungsprämie in Anspruch genommen werden. Diese Prämie wird von 3% auf 5% angehoben und soll vor allem Unternehmen zugute kommen, die aufgrund niedriger Gewinne oder Verluste kaum oder gar nicht vom Forschungsfreibetrag profitieren konnten. Auch die Begünstigung für Erfindungen von Dienstnehmern wurde erhöht. Lehrlingsausbildungsprämie Anstelle des bisherigen Lehrlingsfreibetrages tritt ab 2002 eine Lehrlingsausbildungsprämie von € 1.000. Diese Prämie steht für jedes Jahr, in dem das Lehrverhältnis aufrecht ist, zu. Die Prämie steht auch bei Lehrverhältnissen zu, die vor dem Jahr 2002 begonnen worden sind, aber zum 1.1.2002 bereits bestanden haben. Für Jahre, in denen ein Lehrlingsfreibetrag geltend gemacht wird, kann die Prämie nicht in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus entfällt der allgemeine Beitrag zur Unfallversicherung für sämtliche Lehrjahre sowie der Krankenversicherungsbeitrag für die ersten zwei Jahre. „