Gleich vorweg: Die „Gruppenbesteuerung“ ist nicht nur für Großkonzerne interessant, sondern für alle Kapitalgesellschaften, die eine Beteiligung an einer anderen Kapitalgesellschaft halten. Diese Kapitalgesellschaften können sich steuerlich zu einer „Gruppe“ zusammenschließen, bleiben aber rechtlich selbständig. Durch die Zusammenfassung zu einer steuerlichen Einheit (Gruppe) können Gewinne einer Kapitalgesellschaft mit Verlusten einer anderen Kapitalgesellschaft ausgeglichen werden, was sonst nicht möglich ist. Das neue Gruppenkonzept unterscheidet sich von der Organschaftsregelung besonders in folgenden Punkten:
- Eine Gruppenbildung über die Grenze ist ab 1.1.2005 möglich. Das bedeutet, dass ausländische Verluste (nicht jedoch Gewinne) durch die inländische Gruppenmutter im Ausmaß der Beteiligung verwertet werden können. Sollte es jedoch in der Folge im Ausland zu einer Verwertung der ausländischen Verluste kommen, so erfolgt in Österreich eine Nachversteuerung der früher im Inland verrechneten Verluste.
- Gruppenkonzept sieht im Inland eine volle Ergebniszurechnung (zu 100 %) vor, auch wenn die Gruppenmutter etwa nur zu 60 % an der inländischen Gruppentochter beteiligt ist.
- mittelbare Beteiligung von mehr als 50 % ist ausreichend.
- bisher nicht zulässige Finanzholding als Gruppenmutter wird in Hinkunft möglich sein; auch kann eine „Mehrmüttergruppe“ gebildet werden (insbesondere wichtig für Joint-Ventures).
- der Organschaft musste ein für mindestens fünf Jahre geltender „Ergebnisabführungsvertrag“ abgeschlossen werden. Bei der Nachfolgeregelung reicht ein Gruppenantrag, der eine Bindung über drei zwölfmonatige Wirtschaftsjahre vorsieht.
- eine Beteiligung im Zusammenhang mit einer Gruppenbildung erworben, so kann der mit den Anschaffungskosten bezahlte Firmenwert auf einen Zeitraum von 15 Jahren linear (gleichmäßig) abgeschrieben werden (maximal 50 % der Anschaffungskosten).
- Finanzierungszinsen für Beteiligungserwerbe können in Hinkunft steuerlich abgezogen werden (auch außerhalb der Gruppenbildung).
- ausserplanmäßige Abschreibungen, weil der Wert der Beteiligung sinkt, sind innerhalb der Gruppe steuerneutral.
Wir beraten Sie gerne, wie Sie von der Gruppenbesteuerung profitieren können und wie Sie Ihre Organschaft in eine Gruppe transformieren.