Neue EU-Richtlinie zum Zahlungsverzug

Vor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen verursachen lange Zahlungsfristen und Zahlungsverzug eine finanzielle und administrative Belastung, die bis zur Insolvenz führen kann. In einigen Mitgliedstaaten weichen die vertraglich vorgesehenen Zahlungsfristen zudem erheblich vom Gemeinschaftsdurchschnitt ab, was den gesamten Binnenmarkt beeinträchtigt. Auch Freiberufler betroffen Die neue Richtlinie soll den gesamten Geschäftsverkehr regeln und gilt auch für Freiberufler. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Geschäft zwischen zwei Unternehmen oder zwischen einem Unternehmen und einer öffentlichen Stelle abgeschlossen wird. Die EU-Richtlinie soll den gesamten Geschäftsverkehr zwischen einem General- und einem Subunternehmen regeln. Sie ist auf alle Zahlungen im Geschäftsverkehr anwendbar. Die Richtlinie im Detail:

  • Ab dem ersten Verzugstag sind Verzugszinsen zu bezahlen. Wurden weder Zahlungstermin noch Zahlungsfrist vertraglich festgelegt, sind jedenfalls ab dem 30. Tag nach dem Zeitpunkt des Empfangs der Leistung Zinsen zu bezahlen.
  • Die Höhe der Verzugszinsen richtet sich nach den von der EZB (Europäische Zentralbank) festgelegten Richtsätzen. Für österreichische Unternehmer hat das eine nicht unbeträchtliche Erhöhung der Verzugszinsen zur Folge. Auch vom bisher geltenden Fixzinssatz von 4% bei Rechtsgeschäften des bürgerlichen Rechts, bzw. von 5% bei Handelsgeschäften und 6% bei Wechsel- und Scheckgeschäften wird abgegangen. Der Ministerrat hat eine Anhebung der Verzugszinsen bereits beschlossen.
  • Die Richtlinie sieht auch vor, dass alle Mitgliedstaaten den Eigentumsvorbehalt in ihr Privatrecht übernehmen.
  • Für alle in der EU niedergelassenen Gläubiger müssen im Exekutionsverfahren die gleichen Bedingungen gelten. Erwartet werden daher auch Auswirkungen auf den Konsumentenschutz. Bisher war nämlich die Durchsetzung eines inländischen Exekutionstitels im Ausland oder die Durchsetzung eines ausländischen Exekutionstitels im Inland mit großen Mühen verbunden.

Wir werden Sie weiter informieren, ob die angestrebten Verbesserungen für die Klein- und Mittelunternehmer auch tatsächlich eintreten und mit einer Verbesserung der Zahlungsmoral gerechnet werden kann.