Neuerungen bei der Umsatzsteuer

  • Bereits seit 1. Jänner 2002 muss kein Fiskalvertreter mehr bestellt werden, wenn der ausländische Unternehmer in der EU seinen Wohnsitz oder eine Betriebsstätte hat.
  • Mit 1. April 2002 soll die Einzelbesteuerung für ausländische Personenbeförderungsunternehmen fallen. Bisher mussten etwa deutsche oder niederländische Busunternehmer, die ihre Landsleute über unsere Alpenpässe befördern wollten, bei Verlassen des Landes für die in Österreich zurückgelegten Kilometer Umsatzsteuer abführen.
  • Für Stiftungen ist vorgesehen, dass bei Investitionen in Gebäuden kein Vorsteuerabzug möglich sein soll, wenn sich der Stifter das Fruchtgenussrecht am Gebäude vorbehalten hat.
  • Mit 1.Jänner 2003 soll die elektronische UVA-Übermittlung Realität werden, die zusammenfassende Meldung (ZM) soll auch für Inlandslieferungen verpflichtend werden. Damit will die Finanz den Vorsteuerbetrug in den Griff bekommen, der pro Jahr rund € 800 Mio. ausmacht. Eine entsprechende Anlaufzeit sollte man gleich einkalkulieren bis ein reibungsloses Funktionieren des neuen Systems garantiert werden kann.