Stellen Sie sich vor, gegen Ihren Ehegatten läuft ein Finanzstrafverfahren. In der gemeinsamen Wohnung wird eine Hausdurchsuchung vorgenommen, damit die Finanz zu ihrem Geld kommt. In Ihrem Schlafzimmer finden die Finanzer Bargeld von über 100.000 Schilling, die sofort beschlagnahmt werden. Wenn Sie jetzt vorbringen wollen, dass dieses Bargeld Ihnen alleine gehört habe und Ihr Notgroschen sogar in einem Kleiderschrank aufgefunden wurde, in dem sich ausschließlich ihre Sachen befunden hätten, so wird das den Fiskus leider wenig interessieren. Gütergemeinschaft in der Ehe Ein solches Vorgehen ist nämlich erst vor kurzem vom Obersten Gerichtshof (OGH) abgesegnet worden. Das Finanzamt hatte die Auffassung vertreten, dass der belangte Ehegatte am Geld seines Partners Miteigentum erworben hatte, weil es im gemeinsamen Schlafzimmer aufbewahrt wurde. Dem hat sich auch der OGH angeschlossen. Wenn nämlich zwischen Ehegatten Gütergemeinschaft vereinbart wurde, so hat der eine Ehegatte auch für die persönlichen und allein eingegangenen Schulden des anderen Ehegatten zu haften.