Sind Reinigungskosten für Berufsbekleidung als Werbungskosten absetzbar?

Die Anschaffungs- und Instandhaltungskosten von Kleidung gehört im Normalfall zu den Aufwendungen der privaten Lebensführung, selbst wenn sie ausschließlich für die Berufsausübung benötigt wird. Somit sind diese Kosten steuerlich nicht abzugsfähig. Diese Kosten können lediglich dann berücksichtigt werden, wenn es sich um typische Berufskleidung wie Uniformen, Arbeitsmäntel, Kochmützen oder den weißen Mantel eines Arztes handelt. Auch Arbeitsschutzkleidung wie Schutzhelme, Asbestanzüge, Fleischerschürzen oder spezielle Kleidung für Bedienstete der Müllabfuhr genießen den steuerlichen Sanctus der Finanz. Reinigungsaufwand als Werbungskosten? Diese Kosten können aber auch nur dann abgesetzt werden, wenn eine Rechnung einer Reinigungsfirma vorgelegt werden kann. Wird hingegen die Kleidung im eigenen Haushalt oder im Haushalt eines nahen Angehörigen gewaschen, sind keine anteiligen Werbungskosten in die Steuererklärung aufzunehmen. Reinigungskosten von Uniformbestandteilen Selbst im Falle eines Angehörigen der Wiener Berufsfeuerwehr, der Reinigungskosten für Uniformhemden sowie mit dem Emblem der Berufsfeuerwehr versehene Pullover und Pullunder steuermindernd berücksichtigen wollte, blieb die Finanz hart: Da es sich nicht um Arbeitskleidung im engeren Sinn handle, seien Reinigungskosten nicht abzugsfähig. Die Finanz zieht den Kreis für „Arbeitskleidung“ also sehr eng.