Steuerliche Förderung von Internet-Breitband-Anschlüssen

Als Sonderausgaben können nunmehr Ausgaben bis zu einem Betrag von maximal 50 € für die erstmalige Herstellung eines Internetzuganges mittels Breitbandtechnik steuerlich abgesetzt werden. Die laufenden Grundentgelte für solch einen Internetzugang werden bis zu 40 € monatlich in gleicher Weise berücksichtigt. Befristete Förderung privater Anschlüsse Voraussetzung zur Erlangung der Steuerbegünstigung ist, dass die erstmalige Herstellung des Internetzuganges nach dem 30. April 2003 erfolgt und die Ausgaben vor dem 1. Jänner 2005 anfallen. In diesem Zeitraum können nicht nur beruflich genutzte, sondern auch private Anschlüsse von der Steuer abgesetzt werden. Trotzdem fallen diese Ausgaben nicht in den so genannten „Sonderausgabentopf“ (sie werden also nicht abhängig von Ihrem Einkommen „eingeschliffen“) und mindern auch nicht das Sonderausgabenpauschale. Was ist Breitbandtechnik? Steuerlich förderbare Breitbandtechnik liegt vor, wenn eine physikalische Downloadbreite von mindestens 256kbit/Sekunde möglich ist und ein ständiger Internetzugang gegen ein zeitunabhängiges, laufendes Grundentgelt vereinbart wird.