Steuertelegramm

  • Ein monatliches Honorar von 20.000,- Schilling für die Ausübung der Funktion als gewerberechtlicher Geschäftsführer ist als angemessen anzusehen und stellt keine verdeckte Gewinnausschüttung dar.
  • Bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung kommt es grundsätzlich auf den Zu- bzw. Abfluss an. Einnahmen sind in jenem Kalenderjahr bezogen, in dem sie zugeflossen sind. Erhalten Sie Akontozahlungen, so fließen diese nicht erst mit ihrer tatsächlichen Verrechnung, sondern bereits mit ihrer Bezahlung zu.
  • Damit Sie sich aus einer Eingangsrechnung die Vorsteuer abziehen können, muss sowohl der richtige Name als auch die richtige Adresse angegeben sein; die Angabe einer falschen Adresse verhindert also den Abzug der Vorsteuer