Studiengebühren steuerlich absetzbar

Studiengebühren für ein ordentliches Universitätsstudium sind als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugfähig, wenn

  1. der Studierende eine aktive berufliche Tätigkeit ausübt und
  2. das Studienergebnis im Rahmen dieser Tätigkeit oder als Umschulungsmaßnahme eingesetzt wird.

Pensionsbezieher sind daher vom Abzug der Studienbeiträge ausgeschlossen. Weiterhin nicht abzugsfähig bleiben

  1. Fahrtkosten zur Universität oder universitären Einrichtungsstätte
  2. Tagesgelder,
  3. Kosten auswärtiger Nächtigungen,
  4. unmittelbare Kosten wie Fachliteratur und Skripten, Computerkosten, Büroeinrichtung, Kosten des Studierzimmers