Umbaukosten für behinderungsgerechte Wohnung als außergewöhnliche Belastung absetzbar

Mehraufwendungen, die aufgrund einer Behinderung anfallen, können ohne Abzug des sonst üblichen Selbstbehaltes von der Steuer abgesetzt werden. Diese Regelung gilt laut Verfassungsgerichtshof auch für behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen. In solchen Fällen können die Umbaukosten für den Einbau eines behindertengerechten Bades oder WCs – insoweit sie die Kosten einer üblichen Standardausführung des Sanitärbereiches übersteigen – ohne Abzug eines Selbstbehaltes als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden.