Umsatzsteuerpflicht für ärztliche Gutachten

Es bleibt daher bei der seit 1.1.2001 bestehenden Pflicht, für folgende Leistungen 20 % Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen und abzuführen:

  • ärztliche Untersuchungen über die pharmakologische Wirkung eines Medikaments beim Menschen und die dermatologische Untersuchung von kosmetischen Stoffen;
  • psychologische Tauglichkeitstests zur Berufsfindung;
  • auf biologische Untersuchungen gestützte Feststellung einer anthropologisch-erbbiologischen Verwandtschaft.