Umsatzsteuerpflichtige Subventionen

Auch wenn die Leistung gegenüber einem Dritten (also nicht gegenüber dem Subventionsgeber) durchgeführt wird, kann die Subvention umsatzsteuerpflichtig sein. Allerdings muss der Zuschuss dann direkt dieser Leistung zugeordnet werden können und ein enger Zusammenhang zwischen Zuschuss und Gegenleistung bestehen. Ein solcher Zusammenhang entsteht etwa durch eine signifikante Preisermäßigung aufgrund der Subvention oder eine Zuschusskürzung bei nicht durchgeführter Leistung. Niedrigere Preise alleine nicht schädlich Werden betriebliche Zuschüsse gewährt, die einen Teil der Betriebsaufwendungen (Investitionskosten, Personalkosten) abdecken, so wirken sich diese Zuschüsse natürlich auf den Selbstkostenpreis der gelieferten Gegenstände oder erbrachten Dienstleistungen aus. Das Unternehmen kann ja aufgrund der erhaltenen Subvention diese Leistungen zu Preisen erbringen, die nicht möglich wären, wenn es seine vollen Kosten weitergeben und zugleich Gewinne erzielen müsste. Die Möglichkeit alleine, dass sich eine Subvention auf die Preise der gelieferten Gegenstände oder Dienstleistungen auswirken kann, macht jedoch diese Subvention noch nicht steuerbar. Unmittelbarer Zusammenhang mit bestimmter Leistung erforderlich Für einen unmittelbaren Zusammenhang der Subvention mit dem Preis der Leistung ist erforderlich, dass die Subvention gerade für die Lieferung eines bestimmten Gegenstandes oder die Erbringung einer bestimmten Dienstleistung bezahlt wird. Nur in diesem Fall kann die Subvention als Gegenleistung angesehen werden und ist damit steuerbar. Indizien für Steuerpflicht Um feststellen zu können, ob die Subvention umsatzsteuerpflichtig ist, muss im Einzelfall untersucht werden ob die Zuschüsse bestimmten Verpflichtungen zugeordnet werden und eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:

  • Die den einzelnen Verpflichtungen zugeordneten Zuschüsse sind der Höhe nach festgelegt
  • Die Zuschüsse haben signifikanten Einfluss auf den Verkaufspreis der zugeordneten Leistungen
  • Die Zuschüsse werden vereinbarungsgemäß gekürzt, wenn die Verpflichtung nicht erfüllt wird.

Wenn Sie selbst Zuschüsse empfangen oder auch leisten möchten, so geben wir Ihnen gerne Auskunft über die Umsatzsteuerpflicht