Soweit die entstandene steuerliche Mehrbelastung für die Jahre 2001 und 2002 nicht durch Zahlungen des Unterstützungsfonds für Personen mit Behinderung ausgeglichen wurde, wird sie jetzt vom Finanzamt zurückgezahlt. Nachzahlungen für die Jahre 2001 oder 2002 werden ab sofort steuerfrei belassen. Für das Jahr 2003 bleibt allerdings auf Grund des Erkenntnisses die Steuerpflicht bestehen, sodass die gemeinsame Versteuerung von Unfallrenten zusammen mit gesetzlichen Pensionen oder Ruhebezügen ab Jänner 2003 weiterhin durchzuführen ist. Bis zum 31. 12. 2003 muss dazu eine gesetzliche Neuregelung erfolgen. Muss man einen Antrag zur Rückzahlung der steuerlichen Mehrbelastung für die Jahre 2001 und 2002 stellen? Wenn für das Jahr 2001 ein Einkommensteuerbescheid bereits ergangen ist oder eine Einkommensteuererklärung abgegeben wurde, ist kein neuerlicher Antrag erforderlich. In allen anderen Fällen sowie für das Jahr 2002 ist es empfehlenswert, eine Erklärung zur Durchführung einer (Arbeitnehmer)Veranlagung (Formular L 1) oder eine Einkommensteuererklärung (E 1) bei Ihrem Finanzamt einzureichen. Mit diesem Antrag werden gleichzeitig außergewöhnliche Belastungen auf Grund einer Behinderung, Sonderausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht. Wird kein Antrag gestellt, wird eine Rückzahlung auf Grund der vorliegenden Daten von Amts wegen erfolgen. Zahlungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung Wenn Sie Zahlungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung erhalten haben, dann vermindert das die Steuerrückerstattung. Neuanträge sind nicht zweckmäßig, weil ohnehin eine Rückzahlung der steuerlichen Mehrbelastung durch das Finanzamt erfolgt. Anhängige Verfahren werden weiter bearbeitet. Nach dem 31. Jänner 2003 erfolgt eine Rückzahlung für die Steuerjahre 2001 und 2002 nur mehr im Veranlagungsweg durch das Finanzamt. Wenden Sie sich einfach an uns, um die erforderlichen Schritte durchführen zu lassen.