Unternehmensgründer: Vorsicht vor dem dritten Jahr!

Im ersten Jahr ist dem Finanzamt anlässlich der Gründung des Unternehmens eine Ergebnisschätzung für die ersten zwei Jahre bekannt zu geben. Diese Schätzung des Unternehmers ist Basis für die Berechnung der Einkommensteuervorauszahlung. Aus Vorsichtsgründen wird eine pessimistische Schätzung abgegeben und die Einkommensteuervorauszahlung damit hinausgeschoben. Wegen der guten Geschäftsentwicklung werden die erzielten Gewinne dann zu einem wesentlich Teil für den weiteren Unternehmensaufbau – oder für den privaten Bedarf – verwendet. Die drohende Ertragssteuerbelastung der kommenden Jahre wird oftmals nicht erkannt und die Abgabe der Steuererklärung so lange wie möglich hinausgeschoben. Spätestens im dritten Jahr muss aber – bei von Steuerberatern vertretenen Unternehmern – die Steuererklärung für das erste Jahr abgegeben werden. Im dritten Jahr Steuerzahlungen für drei Jahre fällig Wenn im ersten Jahr bereits ein hoher Gewinn erzielt wurde, so kommt es auch zu einer hohen Steuerbelastung für dieses erste Jahr. Gleichzeitig unterstellt das Finanzamt, dass im dritten Jahr ein noch höherer Gewinn erwirtschaftet wird, und erhöht die Einkommensteuervorauszahlung entsprechend. Auf Grund der hohen Steuernachzahlung für das erste Jahr wird der Unternehmer aufgefordert, die Steuererklärungen für das zweite Jahr bis spätestens Anfang August des dritten Jahres einzureichen. Dadurch werden im dritten Jahr Steuerzahlungen für drei Jahre fällig! Massive Liquiditätsprobleme Hat der Unternehmer nicht ausreichend für diese geballte Steuerbelastung vorgesorgt, dann kommt es zu massiven Liquiditätsproblemen, die zur Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens und in der Folge zu einer Insolvenz führen können. Und all dies bei einem Unternehmen, das schöne Gewinne erzielt. Im Falle von größeren Investitionen tritt diese Situation oft im vierten oder fünften Jahr des Unternehmens ein. Verschärfend kommen oftmals auch noch die Nachzahlungen an die gewerbliche Sozialversicherung hinzu, deren Höhe sich an den Einkommensteuerbescheiden orientiert. Auch hier kann es in den Folgejahren zu kräftigen Nachzahlungen kommen, die die Liquiditätsproblematik zusätzlich verschärfen. Um dem vorzubeugen hilft nur, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge rechtzeitig für die kommenden Jahre hochzurechnen und entsprechende Beträge „zur Seite zu legen“. Bei der Erstellung eines solchen „Finanzplans“ sind wir Ihnen gerne behilflich.