UVA-Übermittlung für Arbeitsgemeinschaften

Vorgesehen ist, dass die ARGE eine kaufmännische Geschäftsführung bestimmt, die die Übermittlung der UVA für die ARGE übernimmt. Voraussetzung ist lediglich, dass die kaufmännische Geschäftsführung selbst ARGE-Partner und Teilnehmer von FinanzOnline ist. Wird diese Vertretung dem für die Umsatzsteuer zuständigen Finanzamt der ARGE gemeldet, steht der elektronischen Übermittlung nichts mehr im Wege. Diese kaufmännische Geschäftsführung kann auch durchaus die Vertretung für mehrere hundert ARGEN übernehmen. Eigenes Formular für die Bekanntgabe der Vertretung Für die Bekanntgabe der vertretungsbefugten kaufmännischen Geschäftsführung wurde ein eigenes Formular kreiert, welches auf der Homepage des Finanzministeriums zu finden ist. Änderungen (z.B. Zugänge, Abgänge, Wechsel der kaufmännischen Geschäftsführung) im Bestand der vertretenen ARGEn sind dem zuständigen ARGE-Finanzamt monatlich bekannt zu geben. Über FinanzOnline kann von der vertretungsbefugten Geschäftsführung jedoch nur die UVA-Übermittlung mittels XML-Paket durchgeführt werden. Alle anderen Menüpunkte, etwa das Stellen von Rückzahlungsanträgen, können nur von jeder ARGE selbst ausgeführt werden. UVA-Übermittlung durch Hausverwaltungen Für die Einreichung der UVA für Wohnungseigentumsgemeinschaften und Hausgemeinschaften gibt es derzeit noch keine einheitliche Vorgangsweise. Da im Moment die elektronische Übermittlung der UVA für diese Gruppe nicht zumutbar ist, kann gemäß einer Weisung des Finanzministeriums derzeit die UVA noch in Papierform eingereicht werden, ohne mit Konsequenzen rechnen zu müssen. Diese Vorgangsweise ist so lange zu praktizieren, bis mit den Immobilienverwaltern und gemeinnützigen Bauvereinigungen eine Lösung gefunden wird.