Wenn Sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung beziehen, so wird diese Vermietung umsatzsteuerpflichtig, wenn Ihr Jahresumsatz € 22.000 übersteigt. Bei geringerem Umsatz können Sie in die Steuerpflicht optieren. Das hat den Vorteil, dass Vorsteuern im Zusammenhang mit Ausgaben, die für das vermietete Objekt anfallen, abgezogen werden können. Diesen Umstand können Sie sich beim Kauf eines so genannten „Fiskal-LKWs“, für den der Vorsteuerabzug zulässig ist, zunutze machen. Fiskal-LKW’s sind bestimmte Kleinbusse und Mini-Vans, die vom Finanzministerium in einer Liste veröffentlicht werden. Wird solch ein Fahrzeug zu mindestens 10% betrieblich, also im Rahmen der Vermietung verwendet, sind von den Anschaffungskosten zunächst 100% Vorsteuer abzuziehen. Für den privat genutzten Teil ist die Vorsteuer über die Laufzeit des Autos verteilt zurück zu erstatten. Dieser Effekt führt somit zu einem erheblichen Liquiditätsvorteil. Bei einer betrieblichen Nutzung von 20% und Anschaffungskosten von € 25.000 netto etwa können Sie im Jahr der Anschaffung € 5.000 an Vorsteuer abziehen. Jedes Jahr sind 80% der Abschreibungsbeträge der Umsatzsteuer in Höhe von 20% zu unterziehen. Führung eines Fahrtenbuches Fahrten, die mit dem vermieteten Objekt in Zusammenhang stehen, können etwa Fahrten von der Wohnung zum Mietobjekt, Fahrten zum Steuerberater, Finanzamt oder Handwerker oder zum Einkauf von Reparaturmaterial erfolgen. Um die betriebliche Nutzung jederzeit gegenüber dem Finanzamt nachweisen zu können, empfehlen wir die Führung eines Fahrtenbuches.