Wenn Unternehmer oder Körperschaften an natürliche Personen oder Personenvereinigungen, die nicht Dienstnehmer sind, Honorare auszahlen, so sind sie verpflichtet, jährlich eine Mitteilung von personen- und leistungsbezogenen Daten an das Finanzamt zu schicken. Diese Mitteilungspflicht besteht hinsichtlich Leistungen folgender Personen:
- Mitglieder des Aufsichtsrates, Verwaltungsrates und andere Personen, die mit der Überwachung der Geschäftsführung betraut sind.
- Bausparkassen- und Versicherungsvertreter
- Stiftungsvorstände
- Vortragende, Lehrende und Unterrichtende
- Kolporteure und Zeitungszusteller
- Privatgeschäftsvermittler
- Funktionäre von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, wenn die Tätigkeit mit Funktionsgebühren verbunden ist
- Freie Dienstnehmer
Unterlassen der Meldung Die Meldung kann nur unterbleiben, wenn das geleistete Entgelt einschließlich der Reisekostenersätze insgesamt nicht mehr als € 900 beträgt und gleichzeitig das Entgelt für jede einzelne Leistung jeweils € 450 nicht übersteigt. Die Mitteilung hat im Wege der automationsunterstützten Datenübertragung bis Ende Februar des Folgejahres zu erfolgen, soweit die technischen Voraussetzungen dafür vorliegen. Ansonsten hat die Übermittlung des amtlichen Vordruckes bis Ende Jänner des Folgejahres zu erfolgen. Zuständig ist jenes Finanzamt, welches für die Erhebung der Umsatzsteuer des honorarauszahlenden Unternehmers zuständig ist. Von dort werden die Daten an das Finanzamt des Honorarempfängers weitergeleitet. Folgende Daten müssen übermittelt werden:
- Name und Anschrift sowie Versicherungsnummer und Geburtsdatum des Honorarempfängers. Bei Personengesellschaften Sitz der Geschäftsleitung.
- Art der erbrachten Leistung
- Auszahlungszeitpunkt
- Entgelt und ausgewiesene Umsatzsteuer
Als Honorarempfänger müssen Sie die erhaltenen Beträge in der der Steuererklärung beigelegten Gewinn- und Verlustrechnung bzw. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gesondert ausweisen. Damit kann das Finanzamt sofort erkennen, ob Sie auch sämtliche erhaltenen Honorare versteuern. Weitere Fragen hinsichtlich dieses Kontrollinstruments der Finanzbehörden beantworten wir gerne.