Wie lukrativ ist eine fondsgebundene Lebensversicherung?

Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen wird der Sparertrag in verschiedene Fonds investiert. Sie sind eine moderne Kombination aus Fonds-Sparen und Lebensversicherung. Die hohen Ertragschancen von Investmentfonds werden noch dazu mit dem Vorteil steuerfreier Erträge aus einer Lebensversicherung kombiniert. Fondsgebundene Lebensversicherungen können also eine rentable Geldanlage sein und zugleich dem notwendigen Versicherungsschutz dienen. Altersvorsorge ist ein langer Prozess Da die Altersvorsorge in der Regel ein Prozess ist, der sich über viele Jahre oder auch Jahrzehnte erstreckt, ist dieses renditestarke Investment durchaus eine langfristig gesicherte Anlageform. Zudem gibt es intelligente Konzepte, die in der Endphase der fondsgebundenen Lebensversicherung die Gelder in risikolosere Anlagenformen innerhalb der Fondspolizze automatisch umschichten. Auswahl der Produkte für den Sparvorgang Der Unterschied zu herkömmlichen Anlageformen besteht in der Auswahl der Produkte für den Sparvorgang. Während es bei einer Lebensversicherung und auch bei der Rentenversicherung kaum Möglichkeiten gibt, Einfluss zu nehmen, kann man die fondsgebundene Lebensversicherung selbst steuern oder steuern lassen. Auch bei letzterer Variante können Sie im Notfall eingreifen und die gesamte Steuerung selbst übernehmen. Große Fondspalette von Vorteil Je mehr Möglichkeiten zur Auswahl stehen, um so besser kann man seine Risikoneigung und Ideen umsetzen. Eine große Fondspalette ist jedoch auch für die Wahl von gemanagten Investmentportfolios von Vorteil, da auch die Bankprofis mit der größeren Auswahl einfach größere Spielräume haben. Steuerfreiheit Ein weiteres Argument für Rentenfondsanlagen ist ihre Steuerfreiheit. Wie bei der richtigen Lebensversicherung ist der Ablaufbetrag komplett steuerfrei, wenn die Versicherung zumindest 12 Jahre angedauert hat. Natürlich sind auch die Ablaufgewinne aus einer Aktienanlage in so einem Fall steuerfrei. Der Fondspolizze ist lediglich die steuerliche Absetzbarkeit als Vorsorgeaufwendung verwehrt. Die laufenden Beiträge können daher steuerlich nicht abgesetzt werden.