Abschaffung der Börsenumsatzsteuer

Gegenüber Kapitalmärkten in Staaten mit durchaus vergleichbarer Wirtschaftskraft befindet sich der österreichische Kapitalmarkt schon lange im Winterschlaf. Insbesondere die anstehenden Privatisierungen boten Anlass zu neuen Überlegungen. Um „seine“ Unternehmen beim Börsegang optimal zu unterstützen, hat der Finanzminister auch gleich die ungeliebte Börsenumsatzsteuer (BUSt) abgeschafft. Die Abschaffung der BUSt soll nämlich eine Signalwirkung auf die Wiener Börse ausüben. Der Termin wurde freilich so gewählt, dass die kommende „Privatisierungswelle“ (und damit das Budget) bereits davon profitiert. Was soll‘s – den Investor wird´s freuen! Der BUSt unterlag die Anschaffung von Wertpapieren. Der Steuersatz betrug 0,04 % bis 0,06 % bei Schuldverschreibungen, 0,15 % bei Dividendenwerten und 2,5 % bei GmbH-Anteilen. Letztmalig ist die BUSt auf Anschaffungsgeschäfte anzuwenden, bei denen die Steuerschuld vor dem 1. Oktober 2000 entstanden ist.