Wollen Sie sich die Vorsteuer von hohen inländischen Rechnungen vom Finanzamt zurückholen, dann muss seit 1. Juli auch Ihre eigene Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID) auf der Rechnung draufstehen! Das kennt man bereits von den „Bauleistungsrechnungen“ und von Rechnungen über innergemeinschaftliche Lieferungen. Alle Rechnungen über EUR 10.000 (inklusive Umsatzsteuer) sind davon betroffen. Das heißt: Hohe Eingangsrechnungen unbedingt gleich darauf kontrollieren, ob auch Ihre eigene UID-Nummer aufscheint.
Tipp für Lieferanten
Ergänzen Sie Ihre Kundenstammdaten und erweitern Sie die Rechnungsformulare um ein Druckfeld für die UID-Nummer Ihrer Kunden.