Energieabgabevergütung – Wie geht´s weiter?

Dienstleistungsbetriebe sind erst 2002 in den Genuss der Energieabgabenvergütung gekommen. Allerdings könnten sie versuchen, die Rückvergütung über den gemeinschaftsrechtlichen Vertrauensgrundsatz auch für frühere Jahre geltend zu machen. Die Chancen dafür sind gar nicht so schlecht. Experten meinen nämlich, dass durch die rückwirkende Genehmigung der Beihilfe der gemeinschaftsrechtliche Vertrauensschutz verletzt wurde. VwGH setzt alle Verfahren aus! Beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) wurden in dieser Angelegenheit in den letzten Monaten bereits so viele Beschwerden eingebracht, dass das Höchstgericht die Notbremse gezogen und die Aussetzung der anhängigen Beschwerden verfügt hat. Die Rechtswirkung dieses Unterbrechungsbeschlusses besteht darin, dass

  1. seit dem 8.3.2003 alle anderen beim VwGH bereits anhängigen gleichartigen Beschwerdeverfahren unterbrochen sind,
  2. auch beim Unabhängigen Finanzsenat (UFS) als letztinstanzlicher Verwaltungsbehörde alle anhängigen Berufungsverfahren in dieser Sache ebenfalls unterbrochen sind und
  3. in allen bereits erledigten Berufungsverfahren die Frist zur Erhebung einer VwGH-Beschwerde unterbrochen ist.

Alle unterbrochenen Verfahren dürfen erst nach der Entscheidung des VwGH im Musterverfahren fortgesetzt werden. Unterbrochene Beschwerdefristen laufen nach dem Tag der Kundmachung wieder weiter. Jetzt kann also nur abgewartet werden, bis der VwGH entscheidet.