Euro-Umstellung im Rechnungswesen

Für alle Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn nach dem Kalenderjahr ermitteln, gilt für das heurige Jahr 2001 noch der Grundsatz: „Keine Verpflichtung, kein Verbot“. Das bedeutet, dass die Buchhaltung und der Jahresabschluss noch wahlweise in Schilling oder Euro erstellt werden dürfen. Auch die Steuererklärung für das Jahr 2001 darf noch wahlweise in Schilling oder in Euro abgegeben werden. Das gilt unabhängig davon, wann die Steuererklärung für 2001 abgegeben wird. Vorsicht bei abweichendem Wirtschaftsjahr Protokollierte Gewerbetreibende und buchführende Land- und Forstwirte dürfen ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr wählen. Für diese Unternehmen, die nach einem abweichendem Wirtschaftsjahr bilanzieren, beginnt das „Euro- Zeitalter“ schon früher. So haben etwa Unternehmen, die den Gewinn für ein Wirtschaftsjahr vom 1.2. bis 31.1. ermitteln, den Jahresabschluss 2002 bereits in Euro zu erstellen. Die Buchhaltung und die Lohnverrechnung dürfen aber noch bis zum 31.12.2001 in Schilling geführt werden. Das bedeutet, dass die Umstellung der Buchhaltung und der Lohnverrechnung auf den Euro spätestens zum 31.12.2001 zu erfolgen hat. Umstellung im Wirtschaftsjahr Vielen Unternehmen würde eine EDV-mäßige Umstellung der Buchhaltung während des Wirtschaftsjahres erhebliche Schwierigkeiten bereiten. Die Finanzverwaltung ist daher ausnahmsweise großzügig und lässt es zu, dass die Buchhaltung von Unternehmen, deren Wirtschaftsjahr im Jahr 2002 endet, auch noch 2002 in Schilling geführt wird, sofern keine erfolgswirksamen Rundungsdifferenzen auftreten. Die Bilanz für das Wirtschaftsjahr 2002 ist aber dann endgültig in Euro aufzustellen. Dies sollte aber keine größeren Schwierigkeiten bereiten, da einfach die Schillingbeträge in Euro umzurechnen sind. Die Steuererklärungen für 2002 dürfen nur mehr in Euro abgegeben werden. Einheitlich am 1.1.2002 umstellen! Für die meisten Unternehmen wird es vorteilhaft sein, ihr Rechnungswesen 2001 noch in Schilling zu führen und am 1.1.2002 das gesamte Rechnungswesen (Buchhaltung, Lohnverrechnung usw.) in einem einheitlichen Vorgang auf Euro umzustellen. Dies gilt sowohl für Unternehmen, deren Gewinnermittlungszeitraum das Kalenderjahr ist, als auch für Unternehmen, die ihren Gewinn nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr ermitteln.