Gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben

Noch heuer soll das „Gesetz über die gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben„ beschlossen werden und mit 1.1.2003 in Kraft treten. Dann sollen alle lohnabhängigen Abgaben in einem einheitlichen Vorgang von einem Organ der Finanzverwaltung oder der Sozialversicherung geprüft werden. Die Kommunalsteuerprüfer der Gemeinden werden dann der Vergangenheit angehören. Vereinfachungen und Harmonisierungen der Lohnverrechnung Bei Dienstgebern mit mehreren Betriebsstätten wird für die Prüfung der lohnabhängigen Abgaben die wirtschaftlich bedeutendste Betriebsstätte maßgebend sein. So kann jedes Unternehmen bundesländerübergreifend einheitlich geprüft werden. Mit dem Gesetz sollen auch Vereinfachungen und Harmonisierungen der Lohnverrechnung verwirklicht werden. Ab 2003 sollen der Jahreslohnzettel und der jährliche Beitragsgrundlagennachweis zu einem einheitlichen Formular zusammengefasst werden. Zeitraubend, ineffizient und kostenintensiv Derzeit werden Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag, Kommunalsteuer und Sozialversicherungsbeiträge von unterschiedlichen Organen der Finanzämter, Gemeinden und Krankenversicherungsträger geprüft. Obwohl sich die Prüfungen auf die gleichen Aufzeichnungen – Lohnkonto und Buchhaltung – beziehen, erfolgen sie nicht koordiniert, sondern meistens zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Das ist natürlich sowohl für Unternehmer als auch für die Verwaltung eine zeitraubende, ineffiziente und kostenintensive Vorgangsweise. Das soll jetzt bald der Vergangenheit angehören. Meilensteine und Zukunftsmusik Die gemeinsame Prüfung der lohnabhängigen Abgaben stellt einen „Meilenstein„ in der Verwaltung dar. Zukunftsmusik ist leider noch die Abfuhr sämtlicher Abgaben an eine Zentralstelle, welche die Aufteilung der geleisteten Zahlungen vornimmt. Wie groß die Motivation der bisherigen Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfer sein wird, auch die anderen Bereiche mitzuprüfen, bleibt abzuwarten.