Gerichtstelegramm

Haftung des Geschäftsführers Dem Geschäftsführer einer Gesellschaft, deren Abgaben nicht entrichtet und uneinbringlich wurden, trifft im Haftungsverfahren die Verpflichtung, darzutun, weshalb er nicht dafür Sorge tragen konnte, dass die Gesellschaft die anfallenden Abgaben entrichtet hat. Widrigenfalls darf die Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung annehmen. Grundbesitz einer inländischen Körperschaft Für Grundbesitz einer inländischen Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, die nach der Satzung, Stiftung oder sonstigen Verfassung und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar mildtätigen oder mildtätigen und gemeinnützigen Zwecken dient, ist keine Grundsteuer zu entrichten, wenn der Grundbesitz vom Eigentümer für mildtätige Zwecke benutzt wird. Kommunalsteuerpflicht Auch das Fehlen der klassischen Arbeitnehmervergünstigungen wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubs- und Abfertigungsanspruch spricht nicht gegen eine Kommunalsteuerpflicht von Bezügen eines wesentlich beteiligten Geschäftsführers.