Gesetzgeber plant den „Superprüfer“

Bislang wird die Lohnsteuer vom Finanzamtsprüfer, die Entrichtung der Sozialabgaben vom Krankenkassenprüfer und die Abführung der Kommunalsteuer von einem Prüforgan der Gemeinden geprüft. In Zukunft soll ein einziger Prüfungsauftrag ausreichen, um alle Abgaben und die ordnungsgemäße Entrichtung von Steuern und Sozialabgaben überprüfen zu können. Krankenkassenprüfer prüft Lohn- und Kommunalsteuer Sein Prüfauftrag würde den Krankenkassenprüfer in Zukunft also auch das Recht geben, die ordnungsgemäße Entrichtung von Lohn- und Kommunalsteuer gleich mit zu überprüfen, obwohl er bislang nie mit der Prüfung der Lohnsteuer befasst war. Dasselbe gilt natürlich auch für den Finanzamtsprüfer: Sein Prüfungsauftrag würde ihn berechtigen, die ordnungsgemäße Entrichtung der Sozialabgaben im Wege einer Lohnsteuerprüfung mitzuprüfen. Das große Übel an diesem Entwurf ist vor allem, dass weder Finanzamt noch Krankenkasse an die Prüfungsfeststellungen des jeweils anderen Organs gebunden sind und nachprüfen dürfen. Enorme Rechtsunsicherheit Ist beispielsweise das Finanzamt mit den Prüfungsfeststellungen des Krankenkassenprüfers für die Lohnsteuer unzufrieden, weil es der Meinung ist, dass zuwenig Lohnsteuer an den Staat abgeführt wurde, so kann es jederzeit eine zweite Prüfung vornehmen. Genauso verhält es sich natürlich mit der Gebietskrankenkasse: Auch sie kann jederzeit eine zweite Prüfung für ihren Bereich anordnen, wenn sie mit den Prüfungsfeststellungen des Lohnsteuerprüfers (der die Sozialabgaben geprüft hat) nicht zufrieden ist. Für den Abgabepflichtigen bedeutet dies natürlich enorme Rechtsunsicherheit. Auch unter rechtstaatlichen Gesichtspunkten ist eine solche Vorgehensweise äußerst bedenklich. Mit massivem Widerstand gegen diesen Gesetzesentwurf darf daher gerechnet werden.