Kleines 1×1 der Investitionsrechnung

Derartige Kaufentscheidungen sind auch meistens irreversibel und erfordern daher eine sachliche und gewissenhafte Betrachtung. Die Aufgabe der Investitionsrechnung besteht darin, die Wirtschaftlichkeit von Investitionsprojekten zu überprüfen. In diesem Zusammenhang gilt es, Alternativen zu bewerten und Risken einzuschätzen. Zwei Methoden, ein Grundsatz In der Praxis wird zwischen den statischen und den dynamischen Methode der Investitionsrechnung unterschieden. Beide Ansätze haben aber gemeinsam, dass in Alternativen gedacht wird und daher zumindest ein Vergleichsinvestment zur Verfügung stehen muss. Statische Methode Die statische Methode stellt in der Regel die durchschnittlichen Jahreskosten (Betriebs-, Finanzierungs- und Entwertungskosten) von zwei Maschinen gegenüber. Sofern beide den gleichen Output hinsichtlich Qualität und Quantität haben, ist natürlich der günstigeren der Vorzug zu geben. Unterscheiden sich die beiden Anlagen hinsichtlich Qualität und Output, so ist ein Gewinnvergleich anzustellen. Man errechnet sich zunächst die Amortisationsdauer der Investition. Das ist die Anzahl der Jahre, nach welchen sich die Investition bezahlt machen soll. Aber Vorsicht: die Länge der Amortisationsdauer gibt noch keine Auskunft über die Rentabilität! Sie kann aber als Richtschnur für das Risiko der Investition angesehen werden. Die Rentabilität der Investition lässt sich erst durch eine Division des jährlichen Finanzüberschusses durch die Anschaffungskosten feststellen. Investiert wird dann freilich in jene Maschine für die eine höhere Rentabilität errechnet wurde. Die statische Methode ist ein vereinfachender Ansatz, der bei Investitionen mit überschaubarer Lebensdauer und relativ konstanten Kosten- und Erlösstrukturen durchaus brauchbare Ergebnisse liefern kann. Dynamische Wirtschaftslage – dynamische Investitionsrechnung Bei der dynamischen Investitionsrechnung wird der zeitliche Anfall der Einnahmen und Ausgaben über die Zinseszinsrechnung exakt berücksichtigt. Auf Basis einer Planungsrechnung werden die jährlich schwankenden Überschüsse der Einnahmen über die Ausgaben auf einen aktuellen „Geldwert“ umgerechnet. Um diesen „aktuellen Geldwert“ zu erhalten, muss man die Überschüsse mit einem Zinssatz abzinsen. Dazu nimmt man jenen Zinssatz, zu dem auch alternative Veranlagungen verzinst würden. Da unternehmerische Investitionen aber oftmals mit mehr Risiko verbunden sind als die Veranlagung des Geldes etwa in Staatsanleihen, wird noch ein „Risikozuschlag“ auf den Kalkulationszinssatz vorgenommen. In jedem Fall sollte auch die Steuerbelastung der Investitionsentscheidung oder etwaige Investitionsbegünstigungen einkalkuliert werden. In diesem Fall ist die „Geldwertberechnung“ auch mit dem Steuerzinssatz abzuzinsen. Investiert wird dann in jene Maschine, für die der höhere „Geldwert“ errechnet wurde. Investitionsentscheidungen binden ein Unternehmen langfristig und sollten daher gut überlegt werden. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihnen mit fundierten Investitionsrechnungen nachvollziehbare Entscheidungsgrundlagen zu liefern.