Empfindliche Säumniszuschläge der Finanz verbessern eine angespannte finanzielle Situation mit Sicherheit nicht. Dennoch kann man kurzfristig beim Finanzamt in der Kreide stehen. Dafür sind allerdings Zinsen fällig, die Anfang Juli erhöht wurden, weil sich auch der Basiszinssatz geändert hat. Für gestundete Steuerschulden (das Finanzamt gewährt also einen Zahlungsaufschub) sind nunmehr 6,47 % pro Jahr an „Stundungszinsen“ zu bezahlen. Das ist wesentlich „günstiger“ als ein Säumniszuschlag.
Wird ein geschuldeter Betrag vom Finanzamt zur Zahlung ausgesetzt, weil wir für Sie eine Berufung mit guten Aussichten auf Erfolg eingebracht haben, so ist zunächst gar keine Zahlung zu leisten. Dabei bleibt es auch, wenn die Berufung erfolgreich ist. Verliert man dieses Verfahren letztendlich, so zahlt man für den ausgesetzten Betrag 3,97 % an „Aussetzungszinsen“ pro Jahr. Also noch weniger als die 6,47 % Stundungszinsen.
Zinsen vom Finanzamt
Ebenso hoch (3,97 % pro Jahr) ist der Zinssatz für „Anspruchszinsen“, also jenem Zinssatz der für zu geringe Steuervorauszahlungen fällig wird. Die gute Nachricht ist, dass derartige Zinsen erst ab Oktober des Folgejahres entstehen und dass man diese Zinsen mit einer Abschlagszahlung verhindern kann. Die bessere Nachricht ist, dass auch das Finanzamt für zu hohe Vorauszahlungen 3,97 % an Zinsen gutschreiben muss. Alles in allem gilt dennoch: Gut beratene Unternehmen sollten sich günstiger finanzieren, als durch einen „Finanzamtskredit“.