Neue Pauschalierungen für Unternehmer

Die neue Pauschalierungsregelung soll für die Jahre 2005 bis 2008 gelten. Ausgangsgröße für den pauschalierten Gewinn dieser Jahre soll der in den Jahren 2001 bis 2003 erzielte durchschnittliche Gewinn sein. Für das Jahr 2005 wird zunächst der um 5% valorisierte Durchschnittsgewinn der Jahre 2001 bis 2003 angesetzt, mindestens aber ein Gewinn in Höhe von € 15.000 Ab 2006 soll dann der jeweilige Vorjahresgewinn mit 5% pro Jahr valorisiert werden. Die Pauschalierung ist aber nur dann zulässig, wenn die Einnahmen in den Jahren 2005 bis 2008 im Vergleich zum Durchschnittswert der Jahre 2001 bis 2003 nicht übermäßig gestiegen sind. Dafür sieht die Verordnung bestimmte Prozentgrenzen vor. Auf Verordnung warten Ergänzend zur Gewinnpauschalierung gibt es für die Umsatzsteuer eine nach dem gleichen Prinzip funktionierende Vorsteuerpauschalierung (Vorsteuern 2005 = Durchschnitt der Vorsteuern 2001 bis 2003, valorisiert um 5% pro Jahr). Die Umsatzsteuer selbst ist nicht pauschaliert. Ihre Einnahmen müssen Sie daher vor allem zwecks Entrichtung der Umsatzsteuer weiterhin aufzeichnen. Sobald die entsprechende Verordnung ergangen ist, werden wir Sie weiter informieren. Dann können wir auch prüfen, ob eine Pauschalierung für Sie vorteilhaft sein könnte.