Pauschale Erhöhung von Vorauszahlungen aufgehoben

Dieser mutwillige Griff in die Taschen der Unternehmer wurde jetzt vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) hart bestraft. Der Gerichtshof hat die pauschale Erhöhung der Vorauszahlungen zur Einkommen- und Körperschafsteuer nämlich als verfassungswidrig aufgehoben. Das Finanzministerium hat bereits darauf reagiert und neue Richtlinien zur Vorgangsweise bei der Festsetzung der Vorauszahlungen erlassen: Offene Berufungen gegen Vorauszahlungs-Bescheide der Jahre 2001 werden trotz des Urteils weiter abgewiesen, wenn sie sich nur gegen die pauschale Erhöhung der Vorauszahlung wenden und keine weiteren Beschwerdepunkte enthalten. Berufungen hingegen, die sich nur gegen die pauschale Erhöhung der Vorauszahlungen im Jahr 2002 richten, wird in Zukunft stattgegeben. Herabsetzungsanträge, die sich auf rechtskräftige Vorauszahlungsbescheide beziehen, werden in Zukunft aber abgewiesen werden. Kräftiger Zuschlag Mit dem Budgetbegleitgesetz haben ja viele Unternehmer ihre unliebsame Überraschung erlebt, ist doch die Vorauszahlung in vielen Fällen wesentlich höher ausgefallen als in den Jahren zuvor. Die Finanzbeamten hatten sich einfach am arithmetischen Mittel der letzten Jahre orientiert und dann aber noch einmal kräftig etwas hinzu geschlagen. Hart war das vor allem für Personengruppen wie Handelsvertreter oder selbständige im Außendienst tätige Mitarbeiter, deren Einkommen sehr stark von Provisionen abhängt und starken Schwankungen unterliegt. Leidtragende waren generell alle Gewerbetreibenden, denen der Minister einfach einen kräftigen Zuwachs ihrer Gewinne unterstellt hatte. Von schlechter Konjunktur und Verlusten schien man im Finanzministerium noch nichts gehört zu haben Strich durch die Rechnung Der Verfassungsgerichtshof macht der Regierung derzeit öfters einen Strich durch die Rechnung. Dasselbe Schicksal wie den überstürzt beschlossenen Vorauszahlungen könnte der ungeliebten Ambulanzgebühr und der ebenfalls umstrittenen Reform des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger drohen. Entsprechende Anträge sind bereits beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingegangen, dieser hat auch schon erste Bedenken geäußert.