Wer im Ausland einen PKW least und dort als Unternehmer Anspruch auf Vorsteuerrückerstattung hat, muss in Österreich Mehrwertsteuer entrichten. Dies verlangt die so genannte „Eigenverbrauchsbesteuerung“. Mit dieser Regelung soll sichergestellt werden, dass durch ein PKW-Leasing im Ausland die österreichische Mehrwertsteuer nicht umgangen werden kann. Diese Bestimmung des österreichischen Umsatzsteuergesetzes scheint aber ein grober Verstoß gegen das geltende Gemeinschaftsrecht zu sein. Dieser Auffassung ist zumindest der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). In Österreich sind Pkws grundsätzlich nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Unser Praxistipp Sollten Sie sich für PKW-Auslandsleasing (z.B. in Deutschland) entscheiden, dann brauchen Sie die „Eigenverbrauchsbesteuerung“ in Österreich nicht vorzunehmen. Wir raten Ihnen aber, dies dem zuständigen Finanzamt offen zulegen. Wird daraufhin die Umsatzsteuer vom Finanzamt per Bescheid vorgeschrieben, werden wir dann unter Hinweis auf das anhängige EuGH-Verfahren für Sie gegen den Bescheid berufen. Die deutsche Mehrwertsteuer kann über Antrag beim Finanzamt Bonn rückerstattet werden. Wird der PKW auch privat genutzt, dann werden pauschal nur 50% der Vorsteuer rückerstattet. Liegt eine ausschließlich betriebliche Nutzung vor oder wird ein Sachbezug berücksichtigt, so wird die gesamte Vorsteuer der Leasingraten rückerstattet. Derzeit soll es jedoch zu keiner Überprüfung Ihrer Angaben seitens der deutschen Finanzbehörde kommen. Betriebsprüfung Nach den derzeit vorliegenden Informationen sollen bei Unternehmen, welche Pkws im Ausland leasen und keine Eigenverbrauchsbesteuerung in Österreich durchführen, vermehrt Betriebsprüfungen durchgeführt werden. Gehen Sie also lieber mit uns den korrekten Weg, um sich Unannehmlichkeiten zu ersparen.