Die geplanten Schwerpunkte der Finanz sollen dabei folgende sein:
- Verschärfung des Finanzstrafrechts
- Aktion scharf bei den Prüfungshandlungen
- Ausweitung des „normalen“ Prüfungszeitraumes von 3 auf 5 Jahre
- Verstärkung der personellen Ressourcen im Prüfungsbereich
- Schaffung einer zentralen Steuerfahndungsbehörde
Unter dem Schlagwort „zurück in die Steuerehrlichkeit“ ist auch eine strafbefreiende pauschale Steuernachzahlungsmöglichkeit geplant. Sobald Einzelheiten dazu feststehen, werden wir Sie weiter informieren